AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Heuseler Marketing Solutions liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen der Heuseler Marketing Solutions und ihrem Vertragspartner zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Bedingungen des Werbungtreibenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

§ 1 Angebote und Zahlungsbedingungen

§ 1.1 Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum.


§ 1.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, (ggf. zuzüglich Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstigen Versandkosten) und ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung, soweit nicht anders vereinbart. Wechsel werden nur nach Vereinbarung angenommen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu.


§ 1.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten, werden dem Auftraggeber berechnet.


§ 1.4 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Heuseler Marketing Solutions Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Heuseler Marketing Solutions auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug befindet.

 

§ 1.5 Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer besonderen Erinnerung/Mahnung der Heuseler Marketing Solutions bedarf, nach 30 Tagen ein. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

§ 1.6 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird die Heuseler Marketing Solutions im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die Heuseler Marketing Solutions hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

§ 2 Lieferung

§ 2.1 Hat sich die Heuseler Marketing Solutions zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.


§ 2.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Heuseler Marketing Solutions ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

 

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte

§ 3.1 Die Arbeiten/Werke der Heuseler Marketing Solutions (Texte, Ideen, Konzepte, Strategien, Logos, Layouts, Reinzeichnungen, Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos, Produktionen sowie Veranstaltungsideen – nachfolgend Werke genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.


§ 3.2 Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Die Heuseler Marketing Solutions überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Heuseler Marketing Solutions bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte oder abgebrochene Leistungen der Agentur (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der Agentur, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.

 

§ 3.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Heuseler Marketing Solutions und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.


§ 3.4 Werke, die von der Heuseler Marketing Solutions entwickelt wurden, werden immer nur für eine juristisch selbstständige Person erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung.

 

§ 4 Gewährleistung

§ 4.1 Die von der Agentur erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.


§ 4.2 Liegt ein Mangel vor, den die Agentur zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat sie das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB.


§ 4.3 Die Gewährleistungspflicht der Agentur erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung der Agentur durch den Auftraggeber.

 

§ 5 Abwicklung von Aufträgen

§ 5.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungs-Beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Schriftform.


§ 5.2 Besprechungsprotokolle, die die Agentur fertigt und dem Auftraggeber übermittelt, werden als kaufmännische Bestätigungsschreiben von den Vertragspartnern angesehen. Wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen in Schriftform widerspricht, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter verbindlich.


§ 5.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä., die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.

 

§ 6 Beauftragung von Dritten

§ 6.1 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer/Freiberufler im eigenen Namen damit zu beauftragen.

 

§ 7 Produkte

§ 7.1 Fotoshooting: Beinhaltet ein Fotoshooting an einem Standort für bis zu 8 Stunden. Das Shooting beinhaltet die Fahrt, die einfachen Nutzungsrechte wie in § 3 angegeben und die Einbindung der Fotos in die Entwürfe. Dauert das Fotoshooting länger als 8 Std. wird jede angebrochene Stunde mit 195,00 € zzgl. MwSt berechnet. In der angebotenen Postproduction sind 25 Motive inkludiert. Jedes weitere Motiv wird mit 30 € pro Bild berechnet.


§ 7.2 Absage eines Fotoshootings: Sagt der Auftraggeber den vereinbarten Fototermin innerhalb von zwei Wochen vor dem Termin ab, so sind 200 € zzgl. MwSt. als Ausfallhonorar an den Auftraggeber zu zahlen. Erfolgt die Absage innerhalb 24 Stunden vor dem Fototermin sind 500 € zzgl. MwSt. zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.


§ 7.3 Social Media: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Beiträge zur Abnahme zur Verfügung. Diese müssen innerhalb von 5 Werktagen, wenn nicht explizit anders vereinbart, freigegeben werden. Ansonsten gilt der Beitrag als freigegeben.


§ 7.4 Monatliche Beträge werden ab dem Monat der Live-Schaltung der Website fällig.

 

§ 7.5 Monatliche Leistungen werden zu Beginn des Monats in Rechnung gestellt. Hierfür bieten wir eine SEPA-Lastschriftverfahren an. Die Mindestlaufzeit ist abhängig von der angebotenen Leistung. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen vor Vertragende.


§ 7.6 Korrekturschleifen: Nachdem der Auftraggeber den ersten Entwurf erhalten hat, sind auf dessen Wunsch bis zu 3 Korrekturschleifen unentgeltlich möglich. Hat der Auftraggeber weitere Änderungswünsche, wird jede weitere Korrekturrunde mit einem Mehraufwand von 90,- €/Std. berechnet. Dies gilt für alle Entwürfe unabhängig Ihrer Art.

 

§ 7.7  Hosting von Webseiten – Heuseler Marketing Solutions hat Hosting-Pakete bei verschiedenen Betreibern angemietet. Sofern Ihre Domain auf einem solchen Hosting-Paket abgelegt ist, richten sich die Backup- und Wiederherstellung-Zyklen nach dem jeweiligen Hosting-Paket des jeweiligen Betreibers.

 

§ 8. Haftung und Inhalte

§ 8.1 Die Heuseler Marketing Solutions haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Mangelersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.


§ 8.2 Die Heuseler Marketing Solutions haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.


§ 8.3 Die Textentwürfe für die Website sind lediglich Vorschläge, die nicht rechtlich geprüft sind. Eine Haftung der Heuseler Marketing Solutions ist daher ausgeschlossen.

§ 8.4 Namensentwicklung die von der Heuseler Marketing Solutions entwickelt wurden werden durch eine einfache Basisrecherche in der dpma Datenbank geprüft. Dies ersetzt jedoch nicht eine Prüfung eines Anwalts für Markenrecht, Die Heuseler Marketing Solutions übernimmt keine Haftung für eventuelle Markenkollisionen.


§ 8.5 Für das von uns zur Verfügung gestellte Impressum sowie die Datenschutzerklärung erfolgt keine individuelle Prüfung insbesondere auf berufsrechtliche, datenschutzrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Übereinstimmung. Die Textentwürfe für die Website sind lediglich Vorschläge, die nicht rechtlich geprüft sind. Eine Haftung der Heuseler Marketing Solutions ist daher ausgeschlossen.


§ 8.6 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen an die Heuseler Marketing Solutions berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Heuseler Marketing Solutions im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


§ 8.7 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Heuseler Marketing Solutions geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Zur Korrektur übersandte Erzeugnisse sind in jedem Fall zu prüfen.


§ 8.8 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Heuseler Marketing Solutions nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die Heuseler Marketing Solutions von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

 

§ 9 Datenschutz/Datensicherung

§ 9.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die Agentur übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Agentur im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.


§ 9.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads von der Agentur während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.


§ 9.3 Der Auftraggeber kann bei Kündigung aller Verträge die Löschung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.


§ 9.4 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.


§ 9.5 Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner E-Mails selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer kann für möglichen Datenverlust nicht haftbar gemacht werden. Dies betrifft den laufenden Betrieb sowie das Kopieren von E-Mail-Postfächern von einem Server zu einem anderen Server.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

§ 10.1 Die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und der Heuseler Marketing Solutions unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Standort Hamburg.


§ 10.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine gültige, dem Inhalt der Unwirksamen nahe liegenden, zu ersetzen.

 

© Heuseler Marketing Solutions

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